Ab 23. August gelten im Sport neue Corona-Regeln

Die ab mogen in Kraft tretende Verordnung sieht vor allem für die Nutzung der Sporthalle Änderungen vor: Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, muss in Schleswig-Holstein ab dem 23. August einen negativen Coronatest vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Pflicht zur Vorlage eines Tests gilt laut Landesregierung in:

  • Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der 3G-Regelung ausgenommen, ebenso Schüler*innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden.

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