Ab heute gilt 2Gplus – auch beim Sport
Ab heute gelten in Schleswig-Holstein neue Corona-Regeln, die auch den Sport betreffen.
In der Sporthalle sowie in der Hütte gilt ab heute (12. Januar) 2Gplus für alle Personen ab 18 Jahren und unter Berücksichtigung folgender Ausnahmeregelung.
- Ausnahmen von der Testpflicht bei 2Gplus:
Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“) entfällt die zusätzliche Testpflicht sofort. Als „geboostert“ gelten im Sinne der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Personen, die nach ihrer Grundimmunisierung durch zwei Impfungen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben – Ausnahme Johnson & Johnson (eine Impfung plus Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff). - Kinder bis zur Einschulung.
- Minderjährige, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes in der Schule getestet werden.
Die Verordnung könnt ihr hier auf den Seiten des Landes nachlesen