Hinweis zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Dem SSV Bredenbek ist die Vertraulichkeit Eurer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Der hohe Anspruch, den Ihr an die Qualität unserer Vereinsangebote stellt, ist für uns die Leitlinie für den Umgang mit Euren Daten. Daher möchten wir Euch über die Aktualisierung unserer Datenschutzhinweise informieren.

Unsere neuen Datenschutzhinweise berücksichtigen die gesetzlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018 und schaffen eine hohe Transparenz, wie der SSV Eure Daten verarbeitet. Wir haben die entsprechenden Hinweise in unserer Geschäftsordnung wie folgt geändert und auch hier auf der Homepage unter “Datenschutz” abgelegt. Weitere Auskünfte zum Umgang mit persönlichen Daten, sowie Einsicht in dieselben, erteilt der Kassenwart.

G. Datenschutz im Verein
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§16 Beim Beitritt eines Mitglieds
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, Adresse, sein Geburtsdatum, seine Telefon- und E-maildaten und seine Bankverbindung auf. Sofern für bestimmte Beitragsarten notwendig, werden auch Informationen zu Familienbeziehungen (Ehepartner, Kinder) aufgenommen. Diese Informationen werden in einem EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

§17 Pressearbeit
Der Verein informiert anlassbezogen die Tagespresse über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

§18 Weitergabe von Mitgliederdaten
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der Vereinszeitschrift und als öffentliche Aushänge bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wertungsspielen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben (Übungsleiter, Trainer), welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

§19 Beim Austritt eines Mitglieds
Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.